Schriftgröße:
normale Schrift einschaltengroße Schrift einschaltensehr große Schrift einschalten

Der arbeitsfreie Sonntag muss auch am Heiligabend gelten. Die KAB ruft bundesweit zum Kaufverzicht am 24. Dezember auf.

15.11.2017

Köln. 7. Nov. 2017
"Der Heilige Abend darf nicht zum Anlass genommen
werden, den Angestellten im Handel
das wohl verdiente Weihnachtsfest zu verderben",
erklärt Maria Etl, Bundesvorsitzende
der KAB Deutschlands. Der katholische Sozialverband
ruft seine Mitglieder auf, am Sonntag,
dem 24. Dezember, nicht nur nicht einzukaufen,
sondern sich in den örtlichen Vereinen
gemeinsam gegen Ladenöffnungen am
Heiligen Abend auszusprechen. Eine zeitlich
befristete Öffnung an Heiligabend ist in einzelnen
Bundesländern wie etwa in Nordrhein-
Westfalen zulässig, sofern vor allem Lebensund
Genussmittel im Angebot sind. Ebenfalls
unterschiedlich sind die möglichen Öffnungszeiten
in den Bundesländern. Die KAB befürchtet,
dass viele Kommunen in den Bundesländern
die unterschiedlichen Regelungen
zum Sonntagsschutz ausnutzen werden.
Mit einer Brief-Aktion an die Einzelhändler
durch die über tausend Basisgruppen der
KAB will sich der katholische Sozialverband
bundesweit aktiv für einen arbeitsfreien Heiligen
Abend in diesem Jahr einbringen. Die
Vereine vor Ort sollen dafür gezielt auf Einzelhandelsgeschäfte
in ihrem Ort zugehen
und diese auffordern, ihre Geschäfte an diesem
Tag geschlossen zu halten. Damit unterstützt
die KAB die Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di, die die Verbraucher ebenfalls
zum Kaufverzicht am Heiligen Abend in diesem
Jahr aufgerufen hat.