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Sozialwahl 2017 - Aufruf der evangelischen und katholischen Kirche

02.03.2017

Aufruf

des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz zur Beteiligung an der Sozialwahl

 

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, erklären zur anstehenden Sozialwahl 2017:

„Im kommenden April/Mai findet nach sechs Jahren wieder die Sozialwahl statt. Gewählt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten in den gesetzlichen Sozialversicherungen wie beispielsweise den Kranken- und Rentenversicherungen. Dazu kandidieren die drei christlichen Sozialverbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) – auf einer gemeinsamen Liste.

Die Kandidatinnen und Kandidaten aus den drei christlichen Sozialverbänden verfolgen das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren. Als Christinnen und Christen haben wir Entscheidendes beizutragen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht: die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen – ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.

Darum unsere herzliche Bitte: Beteiligen Sie sich an der Sozialwahl 2017. Unterstützen Sie die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen durch Vertreterinnen und Vertreter aus christlichen Organisationen. Tragen Sie mit Ihrer Wahl zur Solidarität der Versicherten untereinander bei.“

 

Vom 10.4. bis 31.5.2017

ist Sozialwahl – Deutschlands drittgrößte Wahl nach den Europawahlen und den Wahlen zum Bundestag. Rund 50 Millionen Versicherte der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Renten- und Unfallversicherung wählen ihre Vertreter/-innen in die Gremien der Sozialversicherungsträger. Sechs Jahre lang bestimmen sie dort in der Selbstverwaltung – politisch unabhängig und ehrenamtlich – im Sinne der versicherten Bürger/-innen bei allen wichtigen Entscheidungen mit, beispielsweise wenn es darum geht, Ihre Versicherungsbeiträge wirtschaftlich einzusetzen.

 

Bild zur Meldung: Sozialwahl 2017